WLAN-Regeln der Staatsbibliothek zu Berlin

In Konkretisierung von § 5 Absatz 4 der Hausordnung der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz – in der am 1.April 2014 in Kraft getretenen Fassung (Die Benutzung eigener elektronischer Geräte ist zulässig, kann jedoch Einschränkungen unterworfen werden.) werden folgende Regeln für die Nutzung des WLAN der Staatsbibliothek festgelegt, deren Kenntnisnahme jede Benutzerin und jeder Benutzer vor der ersten Nutzung zu bestätigen hat:

  1. Die Benutzerin oder der Benutzer des WLAN erhält einen eigenen Bereich, im folgenden Account genannt, welcher durch ein geheim zu haltendes und geeignetes, d.h. nicht einfach zu erratendes Passwort, das möglichst regelmäßig geändert werden sollte, zu schützen ist.
  2. Der Account darf ausschließlich von der Benutzerin oder dem Benutzer mit gültigem Bibliotheksausweis persönlich genutzt werden. Eine Nutzung durch andere Personen oder die Weitergabe des Passwortes ist nicht zulässig. Mit Ablauf der Gültigkeit des Bibliotheksausweises erlischt automatisch auch der WLAN-Zugang.
  3. Der Nutzer bestätigt, die WLAN-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen oder Rechtsverletzungen zu begehen. Dies umfasst auch alle Nutzungen, die nicht durch die Zweckbestimmung der Staatsbibliothek abgedeckt sind, wie sie in § 1 der Benutzungsordnung aufgeführt ist. Gesetzeswidrige Internetadressen dürfen nicht aufgerufen werden, wobei auf die einschlägigen Schutzvorschriften insbesondere im Strafgesetzbuch, Jugendschutzgesetz und Datenschutzrecht verwiesen wird. Unter die missbräuchliche Nutzung fällt insbesondere:

– Verstöße gegen das geltende Urheberrecht, insbesondere der illegale Up- oder Download von Dateien und Programmen

– Der Verstoß gegen das Strafgesetzbuch, wie z.B. die Verbreitung von Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen; Beleidigungsdelikte i.s.d. §§ 185 bis 189 StGB oder die Zugänglichmachung pornographischer und der Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte i.s.d. § 184 d StGB. – unberechtigter Zugriff zu Daten und Programmen, unberechtigter Zugriff auf Informationen und Ressourcen anderer Nutzerinnen oder Nutzer

– Vernichtung von Daten und Programmen, d. h. Verfälschung und / oder Vernichtung von Informationen anderer Nutzerinnen oder Nutzer insbesondere durch Verbreitung von Computerviren

– Netzbehinderung, d. h. Behinderung und / oder Störung des Netzbetriebes oder anderer WLAN-Nutzerinnen oder -Nutzer, z. B. durch ungesichertes Experimentieren im Netz, etwa durch Versuche zum „Knacken“ von Passwörtern, nicht angekündigte und / oder unbegründete massive Belastung des Netzes zum Nachteil anderer Nutzerinnen oder Nutzer bzw. Dritter.

  1. Gewährleistung: Die Staatsbibliothek gewährleistet nicht, dass ihre Dienste jederzeit erreichbar und fehlerfrei sind. Die Bibliothek haftet dabei nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen verursacht werden, es sei denn, dies beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Bibliothek. Technische Mängel, unabsichtlich erhaltene Informationen oder erkannte Sicherheitslücken sind der Staatsbibliothek zu Berlin zu melden
  2. Haftungsbeschränkung: Die Staatsbibliothek übernimmt keine Haftung für Schäden, die deren MitarbeiterInnen nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Dazu gehören insbesondere :

– Schäden, die an privaten Rechnern innerhalb der Räume der Staatsbibliothek entstehen. Dies schließt auch Schäden und Folgeschäden ein, die durch (evtl. fehlerhafte) Beratung und Hilfestellungen von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern oder durch Installation und Konfiguration von Software, die die Staatsbibliothek bereitstellt, entstehen. Darunter fallen insbesondere Dateien und Systemeinstellungen, die gelöscht oder modifiziert werden, Viren, Trojaner, Würmer und andere Schadprogramme, die den privaten Rechner befallen können. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Tippfehler der Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, Hardwareschäden und Diebstahl sowie Vernichtung von Daten und Programmen, insbesondere durch „Infizierung“ mit Computerviren.

– Materielle und immaterielle Schäden, die durch Zugriff auf offene Ressourcen (z.B. freigegebene Verzeichnisse) bei privaten Rechnern, die mit dem WLAN verbunden sind, entstehen. Beispiele hierfür sind: Infizierung mit Computerviren und Ausspionieren oder Zerstörung privater Daten.

– Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  1. Verstöße gegen die in den WLAN-Regeln festgelegten Bestimmungen können mit dem Ausschluss von einzelnen Dienstleistungen oder der Bibliotheksbenutzung insgesamt geahndet werden. Bei Straftatverdacht erfolgt eine Anzeige. Wir weisen darauf hin, dass die Staatsbibliothek nach Maßgabe insbesondere des Telekommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung sowie der Polizei- und Ordnungsgesetze zur Auskunft gegenüber Behörden verpflichtet sein kann, wenn Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder der Verdacht bestimmter Straftaten besteht.
  2. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und soweit erforderlich, darf die Staatsbibliothek als Diensteanbieter in bestimmten Fällen die Bestandsdaten und Verkehrsdaten der Teilnehmer und Nutzer erheben und verwenden, um Störungen oder Fehler an Telekommunikationsanlagen zu erkennen, einzugrenzen oder zu beseitigen. Dies gilt auch für Störungen, die zu einer Einschränkung der Verfügbarkeit von Informations- und Kommunikationsdiensten oder zu einem unerlaubten Zugriff auf Telekommunikations- und Datenverarbeitungssysteme der Nutzer führen können.
  3. Die vorstehenden Regelungen zur WLAN-Nutzung ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen sowie die aktuelle Benutzungs- und Hausordnung der Staatsbibliothek zu Berlin.
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